Abrechnung & Kostenerstattung

Transparenz vor Ihrer Untersuchung.

Wie radiologische Leistungen bei Privatversicherten, Beihilfeberechtigten, BG-Fällen und Selbstzahlern abgerechnet werden – und wann ein Kostenvoranschlag sinnvoll ist.

Drei Abrechnungswege

Verständlich und frühzeitig geklärt.

Die tatsächliche Erstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungs- oder Beihilfetarif. Wir unterstützen Sie mit den Informationen, die Sie für eine vorherige Klärung benötigen.

PRIVAT & BEIHILFE

Privatversicherte Patienten und Beihilfe-Patienten

Unsere ärztlichen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.

Auf Wunsch erstellen wir vorab einen detaillierten Kostenvoranschlag, den Sie Ihrer privaten Krankenversicherung, Beihilfestelle oder einem anderen Leistungsträger vorlegen können.

BG-FALL

Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall

Für MRT- und CT-Untersuchungen im Rahmen eines BG-Falls liegt eine entsprechende Genehmigung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung vor.

Mit einer Überweisung Ihres Durchgangsarztes kann die angeordnete Untersuchung kurzfristig erfolgen. Die Abrechnung erfolgt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft.

SELBSTZAHLER

Gesetzlich Versicherte

Eine Abrechnung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist in unserer Praxis nicht möglich.

Sie können unsere Untersuchungen jedoch als Selbstzahler in Anspruch nehmen und erhalten auf Wunsch vorab einen transparenten Kostenvoranschlag.

Kostenvoranschlag

Notwendige Informationen, um die Kosten vorab abzuschätzen.

Für einen möglichst aussagekräftigen Kostenvoranschlag benötigen wir einige Angaben zur geplanten Untersuchung.

Untersuchung und Körperregion

Teilen Sie uns mit, ob eine MRT-, CT-, Vorsorge- oder MR-Mammographie-Untersuchung geplant ist, und welche Körperregion untersucht werden soll.

Medizinische Fragestellung

Falls vorhanden, helfen eine Überweisung oder bereits vorliegende ärztliche Angaben dabei, den voraussichtlichen Untersuchungsumfang einzuordnen.

Erstattung vorab klären

Den Kostenvoranschlag können Sie vor der Untersuchung bei Ihrem Versicherer oder Ihrer Beihilfestelle einreichen. Eine verbindliche Erstattungszusage kann ausschließlich der jeweilige Leistungsträger erteilen.

Persönliche Rückfragen? Unser Praxisteam hilft Ihnen telefonisch unter 0941 946 866 0 oder per E-Mail unter info@p-radiologie.de weiter.

Kostenvoranschlag persönlich besprechen.

Rufen Sie uns an. Unser Praxisteam klärt mit Ihnen, welche Angaben für einen Kostenvoranschlag benötigt werden.