Privatversicherte Patienten und Beihilfe-Patienten
Unsere ärztlichen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Auf Wunsch erstellen wir vorab einen detaillierten Kostenvoranschlag, den Sie Ihrer privaten Krankenversicherung, Beihilfestelle oder einem anderen Leistungsträger vorlegen können.